16. September 2016 – Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bestätigt, dass das Grundstück an der Budapester Straße auf die Realisierbarkeit des geplanten Bauvorhabens hin geprüft werden darf. Außerdem wird festgelegt, dass das Erbbaurecht angewandt werden soll.